Permits Foundation welcomes long-awaited EU directive on intra-corporate transfers – German Press Release
16 May 2014Permits Foundation begrüßt langersehnte EU-Richtlinie zu firmeninternen Versetzungen
DEN HAAG, Niederlande, 16 Mai 2014
Im Anschluss an eine positive Abstimmung des Europäischen Parlaments im April hat der Rat der Europäischen Union in der vergangenen Woche eine langersehnte Richtlinie zu firmeninternen Versetzungen verabschiedet.
Die Richtlinie wird internationalen Unternehmen die temporäre Versetzung von Managern, Spezialisten und Auszubildenden in andere EU-Niederlassungen erleichtern und diesen die Möglichkeit bieten, während ihrer Entsendung in anderen Mitgliedsstaaten zu arbeiten.
Gill Gordon, Vorsitzende der Permits Foundation und eine Personalleiterin bei Schlumberger, gratuliert der EU zu dieser Einigung. „Durch diese Veränderungen wird Europa bei der Gewinnung von hochqualifizierten Arbeitskräften zur weltweit führenden Region aufsteigen und diesen Personen die Laufbahnplanung erleichtern“, erklärte sie.
Eine Besonderheit der Richtlinie besteht darin, dass es Angehörigen gestattet ist, Mitarbeiter bei Entsendungen von Beginn an zu begleiten. Zudem haben sie das Recht, während der Versetzung einer Beschäftigung nachzugehen oder eine selbstständige Tätigkeit auszuüben. Die Permits Foundation hat sich für diese familienfreundliche Bestimmung eingesetzt und wurde bei ihren Bemühungen von Rat, Parlament und Kommission unterstützt.
“Angehörigen eine Arbeitserlaubnis zu erteilen erleichtert hochqualifizierten Arbeitskräften die Entscheidung, einer Versetzung zuzustimmen, da der Partner die eigenen beruflichen Ambitionen nicht aufgeben muss”, so Kathleen van der Wilk, Geschäftsführerin der Permits Foundation. “Das ist gut für die Familie, gut für das Geschäft und gut für die europäische Wirtschaft.”
Die Richtlinie zielt zudem auf eine Beschleunigung der Antragsverfahren ab und sieht leicht zugängliche Informationen über die neue ICT-Bewilligung vor. Für Arbeitgeber, die sich augenblicklich mit 28 unterschiedlichen Regelwerken zur Erteilung von Arbeitsbewilligungen auseinandersetzen müssen, können diese Veränderungen gar nicht früh genug eingeführt werden. Bis zur Umsetzung der Richtlinie könnten jedoch bis zu 30 Monate verstreichen.
Ellen Shipley, Leiterin der Abteilung Global Mobility and Immigration bei BT, ist zuversichtlich: “Im Idealfall sollte die Umsetzung der Richtlinie und die Einführung von beschleunigten Antragsverfahren seitens der Mitgliedsstaaten rasch vonstattengehen, da nur komplexe Fälle die maximal zugelassene Bearbeitungszeit von 90 Tagen erfordern.”
Die Richtlinie im Wortlaut 2014/66/EU
Die Permits Foundation ist eine unabhängige gemeinnützige Organisation, die sich auf globaler Ebene für verbesserte Regelungen zur Erteilung von Arbeitsbewilligungen einsetzt, um es Partnern von im Ausland tätigem Personal zu erleichtern, während der internationalen Entsendung einer Beschäftigung nachzugehen.
Quelle: Permits Foundation
Für nähere Informationen wenden Sie sich an: Kathleen van der Wilk-Carlton, Geschäftsführerin Permits Foundation, Tel.: +31-703191930 oder Helen Frew, Tel. +31-650645582. E-Mail contact@permitsfoundation.com